Die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung für Künstler, Journalisten, Beamte und Rentner
Die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung für Künstler und Journalisten
Künstler, Journalisten und andere Publizisten sind ebenso wie Selbstständige und Freiberufler in ihrer Entscheidung frei.

Allerdings gilt hier: Sofern der Künstler, Journalist oder Publizist bereits über die Künstlersozialkasse gesetzlich krankenversichert ist, besteht nur noch die Möglichkeit in die PKV zu wechseln wenn die Versicherungspflicht- grenze (ebenso wie bei Arbeitnehmern) überschritten wird.
Auch hier gilt der allgemein gehaltene Wert von 50.850 Euro brutto jährlich.
Wenn der Künstler, Journalist oder Publizist noch nicht in der Künstlersozialkasse geführt wird, kann auch dieser jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Weiterhin gelten auch hier die allgemeinen Regeln, welche den Gesundheitszustand oder aber die Vorerkrankungen betreffen. Die ausgeübte Tätigkeit sollte sich an dieser Stelle erübrigt haben.
So könnte Ihre Checkliste als Künstler, Journalist oder Publizist aussehen:
- Sind Sie bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet?
- Sofern Sie bereits bei der KSK registriert sind, erreichen Sie mit Ihrem Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze und sind Sie somit berechtigt in die private Krankenversicherung zu wechseln?
- Sofern Sie bei der KSK registriert sind und die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, überschreiten Sie die Versicherungspflichtgrenze bereits seit drei Jahren in Folge?
- Sofern Sie bei der KSK registriert sind und die Versicherungspflichtgrenze bereits seit drei Jahren in Folge überschreiten, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Versicherungspflichtgrenze auch weiterhin überschreiten werden?
- Sind Sie sich sicher, dass Sie für die gesamte Dauer Ihrer Tätigkeit privat versichert sein möchten, oder können Sie damit rechnen, früher oder später in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln zu wollen?
- Entspricht Ihr aktueller Gesundheitszustand den Kriterien einer privaten Krankenversicherung, oder ist mit einem Risikoaufschlag, mit einem Leistungsausschluss oder gar mit einer Ablehnung zu rechnen?
Wenn Sie die oben vorgeschlagenen Fragen beantwortet haben, sollten Sie selbstständig dazu in der Lage sein, zu entscheiden, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung wirklich angebracht ist.
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Können Rentner in die private Krankenversicherung wechseln? Welche Voraussetzungen gelten für diese Personengruppe?

Für Rentner wird es generell sehr schwer in die private Krankenversicherung zu wechseln, da durch das zunehmende Alter und die normalerweise nicht vorhandene Alterungsrückstellung sehr hohe Beiträge fällig werden würden, welche die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weit übersteigen.
Lediglich der Standardtarif oder aber der Basistarif wären finanziell mit den Tarifen der GKV zu vergleichen, allerdings auch in Anbetracht der Leistungen, weshalb ein Wechsel kaum sinnvoll wäre.
Ist ein Rentner jedoch bereits seit mehreren Jahren privat versichert, so muss dieser auch weiterhin in der PKV versichert bleiben. Hier konnte allerdings bereits eine ordentliche Alterungsrückstellung zur Beitragsstabilität im höheren Alter aufgebaut werden.
Notfalls besteht für den Rentner auch an dieser Stelle die Möglichkeit, in den Basistarif oder in den Standardtarif zu wechseln. Dies ist jedoch nur insofern ratsam, wie sich Beiträge einsparen lassen können.
Wie ist das eigentlich mit Beamten? Brauchen die eigentlich eine Krankenvollversicherung oder gelten hier andere Bedingungen?
Interessant sind auch die Zulassungsvoraussetzungen für Beamte. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Anträge auf eine private Krankenversicherung von Beamten nicht abgelehnt werden dürfen und nur in sehr schweren Fällen ein Risikoaufschlag berechnet werden kann.
Dies liegt jedoch nicht an einer Bevorzugung der Beamten, sondern an der Tatsache, dass diese in der Regel keine Krankenvollversicherung, sondern nur einen zusätzlichen Schutz benötigen. Beamte erhalten nämlich eine Beihilfe von Ihrem Dienstherren. Diese Beihilfe wird immer dann gezahlt, wenn Krankheitskosten ab 200 Euro entstehen. Hierbei werden jedoch nicht alle Kosten übernommen, sondern oftmals nur um die 50 %.
Die restlichen Kosten, welche durch die Beihilfe des Dienstherrn nicht abgedeckt werden, können somit durch eine Zusatzversicherung der private Krankenversicherung abgesichert werden.
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