Der Immobilienmakler

Als ein zumeist selbstständig Gewerbetreibender bedarf der Immobilienmakler zwecks Ausübung seiner Tätigkeit einer behördlichen Erlaubnis.
Die meisten Immobilienmakler vermitteln gegen eine bestimmte Courtage Grundstücke, Häuser, Wohnungen und Gewerbegebäude und -räume entweder zum Kauf oder zur Miete.
Die Aufgabe eines Immobilienmaklers besteht darin, im Auftrag des Verkäufers einen Käufer, beziehungsweise im Auftrag des Vermieters einen Mieter für die Immobilie zu finden. Diesbezüglich wird vorab mit dem Verkäufer bzw. dem Vermieter ein Vertrag geschlossen.
Für einen Immobilienmakler gibt es drei verschiedene Auftragsmöglichkeiten
Bei einem Allgemeinauftrag ist es dem Auftraggeber gestattet, weitere Immobilienmakler mit der Vermittlung zu beauftragen oder parallel zum Engagement des Maklers selbst einen Käufer, bzw. einen Mieter zu suchen. (weiterlesen …)
























